Breitbandausbau I
Zuwendungsbescheid
(veröffentlicht am 03.03.2016)
Am Montag, den 29.02.2016, ist dem Ersten Bürgermeister Theo Bauer in Nürnberg
der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag
(veröffentlicht am 03.03.2016)
Stellungnahme der Gemeinde Nagel bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag.pdf
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie
zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
(veröffentlicht am 26.10.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Nagel haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei Bieter frist- oder formgerecht beworben. Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.10.2015 beabsichtigt die Gemeinde Nagel einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung_Auswahlentscheidung.pdf
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs
(veröffentlicht am 18.05.2015)
Die Gemeinde Nagel gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt.
Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Freitag, den 26.06.2015, 11:00 Uhr
(Posteingang Gemeinde Nagel) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Karte Auswahlverfahren.pdf
Ergebnis der Markterkundung vom 13.11.2014 bis 23.12.2014
(veröffentlicht am 18.05.2015)
Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:
Markterkundung Ergebnis Karte.pdf
Allgemeine Markterkundung
(veröffentlicht am 10.11.2014)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:
Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Nagel bittet daher, bis spätestens 23.12.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
Vorlaeufiges_Erschliessungsgebiet.pdf
Technische IST-Erfassung
(veröffentlicht am 10.11.2014)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:
Technische_IST_Versorgung_Markterkundung.pdf
Breitbandausbau II
Zuwendungsbescheid
(veröffentlicht am 10.12.2018):
Am Freitag, den 07.12.2018, hat die Gemeinde Nagel den Zuwendungsbescheid
von der Regierung von Oberfranken erhalten.
Kooperationsvertrag
(veröffentlicht am 16.10.2018):
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Gemeinde Nagel die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie
zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
(veröffentlicht am 28.06.2018)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Nagel wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.06.2018 beabsichtigt die Gemeinde Nagel einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung Auswahlentscheidung.pdf
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig –
(veröffentlicht am 03.04.2018)
Die Gemeinde Nagel gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt.
Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Mittwoch den 30.05.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Gemeinde Nagel) ein Angebot einzureichen.
Die Gemeinde Nagel hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage.
Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Gemeinde angefordert werden.
Bekanntmachung Auswahlverfahren.pdf
Breitband Bewertungskriterien Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschliessungsgebiet Auswahlverfahren Erschliessungsgebiet.pdf
Erschliessungsgebiet Auswahlverfahren Strassenliste.pdf
Ergebnis der Markterkundung vom 22.12.2017 – 26.01.2018
(veröffentlicht am 03.04.2018)
Allgemeine Markterkundung 2. Verfahren
(veröffentlicht am 19.12.2017)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Nagel gemäß
Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Nagel bittet daher, bis spätestens 26.01.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Markterkundung Bekanntmachung.pdf
Vorläufiges Erschließungsgebiet.pdf
Technische IST-Erfassung
(veröffentlicht am 19.12.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
Technische IST Versorgung.pdf